Prinzipiell gilt, alle Personen müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden! Beförderungsunternehmen sind verpflichtet Daten über beförderte Passagiere und deren Erreichbarkeit einzuholen. Ausnahmeregelungen gibt es für Pendler*innen.
Deutsche Staatsangehörige
Alle deutschen Staatsangehörigen können nach Deutschland einreisen. Aus welchem Staat sie einreisen, spielt dabei keine Rolle.
Lockerungen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, treten an den Landesgrenzen für folgende Personen Lockerungen in Kraft:
- Personen, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen
- Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen
- Personen, die Tiere versorgen müssen
Dazu muss in einer Selbsterklärung ausgefüllt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden: hier
Einreise aus dem Schengenraum:
Menschen, die aus Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg und Dänemark einreisen möchten, werden von der Bundespolizei kontrolliert. Fünf dieser Länder werden vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Einreisen darf von dort aktuell nur bei triftigem Grund.
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Einreise aus Drittstaaten:
Sie dürfen selbst bei dringenden oder berufsbedingten Gründen nicht einreisen. Ausnahme ist Durchreise oder ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland. Da der Flugverkehr weitestgehend eingestellt wurde, gibt es kaum Möglichkeiten einzureisen. Drittstaatenangehörige können an der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes in der Regel nicht teilnehmen. Neue Visa werden aktuell auch nicht mehr ausgestellt.
Gibt es Regelungen für Schutzsuchende?
Einige Medien hatten darüber berichtet, dass Schutzsuchende an den deutschen Grenzen abgewiesen werden sollen. Das Bundesinnenministerium sagt allerdings, dass das so nicht stimmt. Bei allen werde individuell geprüft, ob Gesundheitsvorsorgemaßnahmen nötig sind. Wenn das der Fall ist, kann die Einreise untersagt werden. Das "Resettlement"-Verfahren ist aufgrund der Covid-19 Einschränkungen temporär ausgesetzt. Diese Maßnahme bedeutet, dass auch schutzbedürftige Flüchtlinge, die bereits auf eine Umsiedlung vorbereitet wurden oder auf diese warten, nicht einreisen dürfen. Laut UNHCR besteht für dieses Jahr ein weltweiter Bedarf an 1.44 Millionen Resettlement-Plätzen, an denen Deutschland bislang plante sich mit 5.500 Plätzen zu beteiligen.
https://resettlement.de/aussetzung-resettlement-und-hap/